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Der LANDESVERBAND FÜR KARNEVALISTISCHEN TANZSPORT IN

NIEDERSACHSEN e.V. (LkT) ist Fachverband im Niedersächsischen Tanzsportverband (NTV) und ist ordentlichses Mitglied im Bundesverband für karnevalistischen Tanzsport in Deutschland e.V. (BkT). Der Verband ist eine Vereinigung zur Pflege des karnevalistischen Tanzsportes und wurde am 8. Juni 1997 in Hannover gegründet.

 

ORGANISATION

 

Der Sitz ist Hannover.

 

Der Vorsitzende ist Jörg Opper

Mobil:  0172- 1766 089

EMAIL: buero@karnevalistischer-tanzsport-niedersachsen.de

 

AUFGABEN

Zweck des Verbandes ist:

  • Die Pflege und Förderung des karnevalistischen Tanzsportes auf der Grundlage des Amateurgedankens.
  • Die Vereine im Landesverband zu beraten
  • Die Jugendarbeit besonders zu fördern
  • Als Kontaktstelle der Vereine zum Landessportbund und des Niedersächsischen Tanzsportverband zu dienen.

 

LEISTUNGEN

Was bedeutet eine Mitgliedschaft im Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in Niedersachsen e.V.? Diese Frage wird oft gestellt.

Eine Mitgliedschaft bedeutet zunächst auch hier die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen. Sie beträgt beim LkT zur Zeit jährlich 15,00 €. Dabei spielt die Mitgliederzahl

des Vereines keine Rolle. Aufnahmegebühren werden zur Zeit keine erhoben.

 

Für einen Mitgliedsbeitrag werden natürlich auch Gegenleistungen erwartet!

 

 

Diese Gegenleistungen sind nachfolgend in Stichworten dargestellt:

a)   Der LkT will als Landesverband und Mitglied des Landessportbundes Niedersachsen richtungsweisend tätig sein. In das Eigenleben der Vereine wird er nicht eingreifen.

 

b)   Hilfe und Unterstützung der Trainer und Übungsleiter geeignete Weiterbildungsmaßnahmen zu finden. Z.B. Sportassisten - Ausbildung des Deutschen Sportbundes, Leistungssport-Übungsleiter C-Lizenz und B-Lizenz sowie Breitensport C-Lizenz über den Landessportbund.

 

c)   Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen/Workshop für alle Trainer/innen und

      Übungsleiter/Innen.

 

d)   Mit allen Behörden und Organisationen des Sport auf Landesebene und kommunaler Ebene unterhält der LkT gute Beziehungen. Hier sind besonders Maßnahmen der öffentlichen Sportförderung und die Nutzung öffentlicher Sporteinrichtungen zu nennen.

 

e)    Die Mitgliedsvereine können sich in besonderen Rechts- und Versiche-

      rungsfragen an den LkT wenden.

 

f)   Die Mitgliedschaft im LkT erleichtert die Kontaktpflege zwischen den Vereinen, den wechselseitigen Austausch von Erfahrungen und die gegenseitige Unterstützung im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen.

 

Wir würden uns freuen, wenn wir ihr Interesse geweckt haben sollten und Sie

sich bei uns über eine Mitgliedschaft informieren würden.

 

 

 

 

 

 

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© Jörg Opper