T A N Z T U R N I E R- O R D N U N G - TTO –



1. Organisation und Zulassung

1.1 Die innerhalb des Bundes Deutscher Karneval e.V. (BDK) von Regionalverbänden und Vereinen veranstalteten Tanzturniere, können als Qualifikationsturniere für die alljährlich stattfindenden BDK-Halbfinalturniere durchgeführt werden.
Die Genehmigung zur Durchführung solcher Qualifikationsturniere des BDK erfolgt ausschließlich durch das geschäftsführende Präsidium des BDK nach Anhörung des BDK-Tanzturnier-Ausschusses.
Die Ausrichter aller BDK-Tanzturniere (mit oder ohne Qualifikationsmöglichkeit) verpflichten sich, die Tanzturnier-Ordnung und die Weisungen des BDK zur Ausrichtung anzuerkennen und umzusetzen.

1.2 Als Qualifikationsturniere werden zugelassen:

a) verbandsoffene Turniere
Das sind Turniere, die durch BDK-Vereine oder -Verbände veranstaltet werden und zu denen Teilnehmer aus allen BDK-Vereinen zugelassen sind.

b) verbandsinterne Turniere
Das sind Turniere, die von einem Regionalverband im BDK als Veranstalter durchgeführt werden und zu denen nur Teilnehmer aus den Vereinen dieses Regionalverbandes zugelassen sind.

1.3 Anträge auf Durchführung von Qualifikationsturnieren sind jeweils bis zum  31. März eines Jahres an den BDK zu richten, der dann spätestens bei der nächsten Sitzung des BDK-Tanzturnier-Ausschusses über die Vergabe im übernächsten Jahr entscheidet.

1.4 Vor der Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung eines Qualifikationsturniers hat das geschäftsführende Präsidium nach Anhörung des BDK-Tanzturnier-Ausschusses die Zahl der Qualifikationsturniere festzulegen, die im Bereich des BDK durchgeführt werden können.

1.5 Die Qualifikationsturniere gelten nur für den Bereich des BDK.
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich die dem BDK angeschlossenen deutschen Vereine. Ausländische Vereine können als Gäste teilnehmen, jedoch ohne Anspruch auf Qualifikation für die BDK-Halbfinalturniere.

 

1.6 Die Anmeldung zu einem Qualifikationsturnier muss unter Angabe der BDK-Mitgliedsnummer durch den Vereinsvorsitzenden oder durch eine von ihm autorisierte Person über das BDK-Meldeportal erfolgen. Alle Vereine verpflichten sich mit der Anmeldung, für sich und alle Teilnehmer aus ihrem Verein die Tanzturnier-Ordnung und die Ausschreibung anzuerkennen.


1.7 Die Festsetzung des Startgeldes erfolgt alljährlich durch den BDK-Tanzturnier-Ausschuss.

1.8 Aktive und Vereine, die an Tanzturnieren von Organisationen teilnehmen, die zum BDK im Wettbewerb stehen, schließen sich von der Teilnahme an BDK-Qualifikationsturnieren wie auch vom BDK-Endturnier selbst aus. Vorher erzielte Titel der BDK-Qualifikationsturniere bzw. des BDK-Endturniers werden aberkannt und der Verein für alle weiteren Qualifikationsturniere und das BDK-Endturnier der betreffenden Session gesperrt.

1.9 Der BDK tritt für die Bekämpfung des Dopings ein sowie für Maßnahmen, die den Gebrauch verbotener leistungssteigernder Substanzen und Methoden unter-binden.
Notwendige Medikamentation muss durch ein Attest – nicht älter als ein Jahr –

nachgewiesen werden.
Das Regelwerk der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA-Code) in der jeweils gültigen Fassung ist Bestandteil dieser Tanzturnier-Ordnung.



2. Durchführungsbestimmungen
2.1. Allgemein
2.1.1 Alle Turniere sind nach Maßgabe dieser gültigen Tanzturnier-Ordnung durchzuführen.

2.1.2 Die Turnierteilnehmer müssen Amateure sein und im Jahr des Endturniers das der jeweiligen Altersklassenregelung entsprechende Lebensjahr vollenden. Für die Teilnahmeberechtigung ist das Geburtsjahr ausschlaggebend.

 

2.1.3 Alle Teilnehmer können nur für einen Verein starten. Ein Vereinswechsel kann nur in der Zeit vom Tage nach dem BDK-Endturnier bis 30. Juni eines jeden Jahres erfolgen.
Jeder Verein stimmt mit der Anmeldung zu einem Turnier der Veröffentlichung seiner Darbietung durch den BDK in den Medien zu. Der Verein ist verpflichtet, jeden angemeldeten Aktiven auf diese Bestimmung hinzuweisen und haftet dem BDK gegenüber dafür, dass keiner dieser Regelung widersprochen hat.

 

2.1.4 Alle aktiven Tänzerinnen und Tänzer dürfen nur mit gültigem Tanzturnier-Ausweis an BDK-Turnieren teilnehmen. Vereinswechsel müssen in den Tanzturnier-Ausweisen vom BDK eingetragen werden. Jegliche Eintragungen und Änderungen dürfen nur vom BDK vorgenommen werden. Aktive dürfen in jeder Disziplin nur einmal starten.
Anträge für Tanzturnier-Ausweise und Änderungen sind mindestens 4 Wochen vor Turnierbesuch bei der Passstelle einzureichen. Die Anschrift ist dem Turnier-Terminplan in der Deutschen Fastnacht zu entnehmen.

 

Erforderlich ist:
• 1. Ein Antrag in alphabetischer Reihenfolge mit folgenden Angaben:

      Name, Vorname, Straße, Wohnort mit Postleitzahl und das Geburtsdatum.
• 2. Lichtbild, auf der Rückseite mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum.
• 3. Die BDK-Mitgliedsnummer und der Name des Landesverbandes.
• 4. Absender

 

Bei Bezahlung von bis zu 5 Ausweisen sollten Postwertzeichen, sonst Verrechnungsschecks, beigelegt werden. Bei Überweisung der Gebühr auf das BDK-Konto beginnt die Bearbeitungszeit mit dem Zahlungseingang. Die Gebühren für jeden Vorgang werden im Internet und der Deutschen Fastnacht veröffentlicht. Anträge müssen grundsätzlich leserlich durch den Vereinsvorsitzenden oder durch eine von ihm autorisierte Person gestellt werden.

Fehler der Passstelle werden innerhalb von 14 Tagen gebührenfrei behoben. Wird eine spätere Änderung des Geburtsjahres beantragt, wird der Ausweis-Inhaber 1 Jahr gesperrt. Da die Ausweise Eigentum des BDK sind, müssen sie nach Ausscheiden der Aktiven an den BDK zurückgehen.


 

2.2. Jury

2.2.1 Die Jury besteht aus dem Jury-Obmann und 9 Juroren, wovon 7 Juroren in der Regel immer werten. Die Gesamtjury wird vom BDK-Tanzturnier-Ausschuss berufen. Bei Endturnieren kann die Anzahl der Juroren und Obleute erhöht werden.


2.2.2 Die Juroren haben nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden. Das Tragen von Uniformen, Clubjacken, Mützen usw. ist der Jury nicht gestattet. Die Kleiderordnung der Damen sieht festliches Kleid, Kostüm oder Hosenanzug in gedeckten Farben, mit passender Bluse oder festlichem Top und bei den Herren dunklen Anzug oder Smoking mit weißem Hemd und Fliege vor.
Der Ausrichter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gesamtjury bei der Ausübung ihrer Tätigkeit von niemandem behindert oder belästigt wird. Eine Umbesetzung der Jury während des Turniers darf nur in begründeten Ausnahmefällen durch den Jury-Obmann erfolgen.
Jury-Mitglieder müssen dem Jury-Obmann vor Turnierbeginn mitteilen, in welcher Disziplin ihr Verein oder Familienangehörige auftreten. In dieser Disziplin dürfen diese Jury-Mitglieder nicht mitwerten.

 

2.3 Wertung

2.3.1 Die Bewertung durch die Jury erfolgt nach Punkten. Die ermittelte Gesamtpunktzahl auf dem Wertungsbogen ist das Endergebnis der einzelnen Juroren. Bei der Addition der Endergebnisse aller Juroren werden die höchste und niedrigste Wertung gestrichen. Die verbleibenden 5 Wertungen ergeben die Endpunktzahl. Bei Punktgleichheit wird die Gesamtpunktzahl aller 7 Juroren ermittelt; sollte sich trotzdem noch Punktgleichheit ergeben, wird ein Stechen um den 1. Platz bzw. für die Qualifikation durchgeführt. Bei diesem Stechen wertet der Jury-Obmann zusätzlich mit. Es erfolgt hier eine totale Wertung ohne Streichung. Sollte danach immer noch Punktgleichheit bestehen, sind beide Sieger bzw. qualifiziert.

2.3.2 Die Wertung eines Turniertanzes erfolgt offen nach Maßgabe der unter Ziffer 5 dieser Turnierordnung aufgeführten Bestimmungen. Die Wertung der Jury-Mitglieder ist endgültig. Lediglich Additionsfehler auf dem Bewertungsbogen berechtigen zur Änderung der Wertung.


Alle Auftritte "außer Konkurrenz" und abgebrochene Tänze werden nicht bewertet. Tatsachenentscheidungen des Jury-Obmannes sind endgültig.
Proteste wegen Verstoßes gegen die TTO sind beim Jury-Obmann nach Beendigung der jeweiligen Disziplin in schriftlicher Form abzugeben. Bei erwiesenem Verstoß gegen die TTO erfolgt Disqualifikation.


2.4 Sonstige Bestimmungen
2.4.1 Zum Abspielen der Musik werden nur Tonträger und Wiedergabegeräte zugelassen, die vom BDK-Tanzturnier-Ausschuss genehmigt worden sind. Die Tonträger dürfen nur das Musikstück für den jeweiligen Start enthalten. Vor Beginn der jeweiligen Disziplin müssen die Tonträger aller Starter der jeweiligen Disziplin in der Tontechnik vorliegen.  


2.4.2 Bei allen BDK-Turnieren besteht im gesamten Umkleidebereich absolutes Alkohol- und Rauchverbot. Im Saal besteht Rauchverbot.

 

2.4.3 Stellproben auf der Bühne sind an den Turniertagen grundsätzlich nicht zugelassen.

 

 


2.4.4 Tanzende dürfen während des Auftretens nicht von Mitwirkenden oder Außenstehenden durch Pfeiflaute oder sonstige Signale dirigiert werden. Kommandos dürfen auch während des Aufmarsches nicht gegeben werden. Ein Haltekommando entweder optisch oder akustisch ist erlaubt.

2.4.5 Die Reihenfolge des Auftritts in den einzelnen Disziplinen wird durch öffentliche Auslosung unter notarieller Aufsicht oder durch eine neutrale Person des öffentlichen Lebens ermittelt und ist für den Teilnehmer verbindlich. Zeitpunkt und Ort der Auslosung (mit genauer Adresse) sind in der Ausschreibung anzugeben.

Die Reihenfolge der Disziplinen wird individuell vom BDK-Tanzturnier-Ausschuss festgelegt oder vom Jury-Obmann verändert.


2.5 Ausrichterbestimmungen

2.5.1 Dem Ausrichter eines Qualifikationsturniers obliegt, dem Qualifizierten in der jeweiligen Disziplin die Qualifikationsbescheinigung zur Teilnahme am BDK-Halbfinalturnier auszuhändigen. Unterschrift erfolgt durch den Jury-Obmann.
Eine Qualifikation kann nur erfolgen, wenn pro Disziplin 3 qualifizierfähige Auftritte durchgeführt wurden. Über Ausnahmen bei der Altersklasse Jugend entscheidet der BDK-Tanzturnier-Ausschuss vor Beginn der Session.

Die Qualifikationsbescheinigungen der Tanzmariechen und Tanzpaare sind personengebunden.

2.5.2 Bei jedem BDK-Turnier muss ein Turnierarzt während der Auftritte im Saal in unmittelbarer Nähe zur Bühne anwesend sein.Der Arzt ist berechtigt, für das betreffende Turnier ein Startverbot zu erteilen, wenn es aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Er hat darüber unverzüglich den Obmann zu verständigen.

 

2.5.3 Filmaufnahmen, Videoaufzeichnungen und Bildmitschnitte sind bei allen BDK-Turnieren grundsätzlich nicht erlaubt. Ausgenommen davon sind Archivaufnahmen, die der BDK beim Endturnier selbst vornimmt. Fotografieren ist zulässig, jedoch nicht vor dem Tisch der Juroren und auf der Bühne.

2.5.4 Alle aktiven Teilnehmer sowie ein Trainer pro Start eines Vereins haben bei BDK-Turnieren freien Eintritt. Das gilt auch für die Mitglieder des geschäftsführenden BDK-Präsidiums und des BDK-Tanzturnier-Ausschusses.

BDK-Jury-Mitglieder mit besonderem Ausweis haben bei allen Qualifikationsturnieren des BDK freien Eintritt.

 

2.5.5 Die Siegerehrung findet nach Maßgabe des Ausrichters mit der Übergabe der Preise statt. Jede teilnehmende Gruppe bzw. jeder Einzelstarter erhält, ohne Rücksicht auf die Platzierung, eine Erinnerungsurkunde (Mindestgröße DIN A4). Die 3 Erstplatzierten jeder Disziplin erhalten vom Ausrichter eine Urkunde und einen Pokal (keinen Wanderpokal). Für Tanzpaare müssen bei allen Turnieren je 2 Urkunden und je 2 Pokale überreicht werden.

2.6 Verstöße

2.6.1 Vereine, aktive Teilnehmer, Ausbilder und Funktionäre, die durch grobe Verstöße gegen die TTO oder durch ihr Verhalten das Ansehen des Karnevals oder des Tanzturniersports schädigen, können vom geschäftsführenden Präsidium des BDK auf Zeit oder Dauer von der Teilnahme an BDK-Turnieren ausgeschlossen werden.

 


Gegen den vom geschäftsführenden Präsidium erlassenen Ausschlussbeschluss besteht die Möglichkeit der Beschwerde innerhalb eines Monats beim BDK-Ehrenrat, der dann endgültig entscheidet.

2.6.2 Bei den Turnieren des BDK ist die Anbringung von Werbung an der Turnierkleidung grundsätzlich verboten. Eine Ausnahmegenehmigung kann im Schautanz vom BDK-Tanzturnier-Ausschuss für Kostüm oder Requisite erteilt werden, die dem Obmann vor Disziplinbeginn vorzulegen ist. Akustische Werbung ist jedoch erlaubt. Generell von diesem Verbot nicht betroffen sind Trainingsanzüge und T-Shirts, soweit sie nicht auf der Bühne offen getragen werden.


3. BDK-Halbfinalturniere

3.1 Zu den beiden BDK-Halbfinalturnieren sind nur zugelassen alle Teilnehmer, die bei einem BDK-Qualifikationsturnier in den unter Ziffer 5.1 genannten Gruppen den 1. Platz belegt haben. Sofern Erstplatzierte in einer Gruppe aus irgendwelchen Gründen auf die Teilnahme an einem BDK-Halbfinalturnier verzichten oder bereits qualifiziert sind, ist der jeweils in dieser Disziplin Nächstplatzierte zugelassen.

3.2 Die BDK-Halbfinalturniere finden grundsätzlich am 3. Wochenende nach Rosenmontag statt. Über Ausnahmen entscheidet der BDK.


Veranstalter ist der BDK, der die Ausrichtung dieser Turniere einem Verband oder Verein überträgt. Der Ausrichter tritt juristisch gegenüber den ortsansässigen Behörden als Veranstalter auf und trägt alle Kosten und das finanzielle Risiko für eine ordnungsgemäße Durchführung des Turniers.

3.3 Qualifizierte starten bei dem für ihren Verband zuständigen Halbfinalturnier; ein Halbfinalturnier umfasst alle Vereine der Verbände in Aachen, Bergheim, Bergisch Gladbach, Berlin, Bonn, Dessau, Dortmund, Dresden, Düren, Düsseldorf, Duisburg, Erfurt, Eschweiler, Hannover, Kiel, Köln, Krefeld, Leverkusen, Mönchengladbach, Münster, Schwerin, Stolberg, Vellmar, Würselen und Wuppertal und das andere alle Vereine der Verbände in Buchen, Lauingen, Mainz, München, Nabburg, Nürnberg, Saarbrücken, Speyer, Stuttgart und Trier.

 

4. BDK-Endturnier

4.1 Zum BDK-Endturnier sind zugelassen:
a) jeweils die 7 Erstplatzierten der Altersklasse III Ü-15 (bei der Altersklasse I Jugend die 5 und bei der Altersklasse II Junioren die 6 Erstplatzierten) des Halbfinalturniers im Norden sowie jeweils die 8 Erstplatzierten der Altersklasse III Ü-15 (bei der Altersklasse I Jugend die 6 und bei der Altersklasse II Junioren die 7 Erstplatzierten) des Halbfinalturniers im Süden – jeweils in den unter Ziffer 5.1 genannten Gruppen. Das Präsidium legt auf Empfehlung des BDK-Tanzturnier-Ausschusses die Anzahl der Qualifikationen für Nord und Süd von Jahr zu Jahrflexibel fest.

b) Sofern Qualifizierte aus irgendwelchen Gründen auf die Teilnahme am BDK-Endturnier verzichten, ist der jeweils in diesen Disziplinen Nächstplatzierte zugelassen.

 

c) Die amtierenden Deutschen Meister in den einzelnen Disziplinen gelten darüber hinaus automatisch als Qualifizierte für das BDK-Endturnier.

4.2 Das BDK-Endturnier für alle 3 Altersgruppen findet grundsätzlich am             vierten Wochenende nach Rosenmontag statt (Jugend und Junioren am Samstag).

 

Veranstalter ist der BDK, der die Ausrichtung dieses Turniers einem Verband oder Verein überträgt. Der Ausrichter tritt juristisch gegenüber den ortsansässigen Behörden als Veranstalter auf und trägt alle Kosten und das finanzielle Risiko für eine ordnungsgemäße Durchführung des Turniers.

Das Fassungsvermögen des Saales, in dem das BDK-Endturnier durchgeführt wird, muss mindestens4.000 Plätze betragen. Es muss gewährleistet sein, dass für die Aktiven des Turniers eine angemessene Anzahl von Sitzplätzen in diesem Saal zur Verfügung steht und sich die Umkleideräume innerhalb des Veranstaltungsgebäudes befinden.

 

5. Tanzdisziplinen und ihre Bestimmungen

5.1 Auszuschreibende Tanzdisziplinen sind:
a) I. Tanzmariechen (Solo – weiblich)
II. Tanzpaare (1 Tanzmariechen – weiblich, 1 Tanzoffizier – männlich)
III. Weibliche Garden (Mindeststärke 6 Personen)
IV. Männliche oder gemischte Garden (Mindeststärke 6 Personen)

      (Gilt nur für Altersklasse III Ü-15)
Bei der gemischten Garde muss der schwächere Teil mindestens ein Drittel betragen (Aufrundung nach oben). Beispiel:
7 Personen = 3 weiblich, 4 männlich oder umgekehrt
8 Personen = 3 weiblich, 5 männlich oder umgekehrt
9 Personen = 3 weiblich, 6 männlich oder umgekehrt
V. Schautanz (Mindeststärke 6 Personen, männlich, weiblich oder gemischt)

 

5.2 Altersklassen:

Folgende Altersklassen dürfen an den Start:

Altersklasse I Jugend (6-11 Jahre)

Altersklasse II Junioren (12-15 Jahre)

Altersklasse III Ü-15 (über 15 Jahre)

 

Wenn die beiden Partner eines Tanzpaares verschiedenen Altersgruppen angehören, dürfen sie nur dann gemeinsam tanzen (in der höheren Altersgruppe), wenn der Altersunterschied der Partner nicht mehr als 36 Monate beträgt.

5.3 Disziplinen I, II, III und IV – Uniform
Die Gardeuniform muss dem Charakter einer karnevalistischen Garde entsprechen. Alle weiblichen Teilnehmer dieser 4 Disziplinen müssen Uniformjacken mit Rock oder Kleider und die Männer in den entsprechenden Disziplinen Uniformjacke mit Hose oder einteilige Uniform tragen. Die Uniformen müssen beim Auftritt stilgerecht getragen werden. Dazu gehören auch Kopfbedeckungen und Schaftstiefel (geschnürt oder geschlossen) bzw. feste Schuhe mit Absatz. Das Tragen von Strumpfhosen wird den weiblichen Mitgliedern der Garde zur Bedingung gemacht. Entsprechende Unterkleidung ist für alle Tänzer verpflichtend. Piercings müssen entfernt oder überklebt werden.

5.4 Disziplinen I, II, III und IV – Musik
Die Musik muss Marschmusik oder marschähnliche Musik sein. Zulässig ist auch marschierfähige Musik, allerdings müssen bei ihr die Zählzeiten mit durchgehend hörbaren Schlägen unterlegt sein. Sie soll dem Charakter eines Gardetanzes entsprechen, wobei der musikalische Bogen weit gespannt sein kann (Ausnahme: Ouvertüre bei Tanzmariechen und Tanzpaaren). Ouvertüren sind nur in den Disziplinen I und II erlaubt – bis zu einer Länge von maximal 30 Sekunden.

Bei Zeitüberschreitung erfolgt Punktabzug nach Maßgabe des Jury-Obmanns. Ouvertüren in den Disziplinen III und IV führen zur Disqualifikation.

 

5.5 Disziplin V – Ethik-Richtlinie

Themen, die durch Darstellung oder Bekleidung gegen Anstand und gute Sitten verstoßen, werden disqualifiziert.

Nicht erlaubt ist die Darstellung von Themen, die offensichtlich sittlich-anstößige sowie religiöse Aspekte verunglimpfend oder negativ wertend abbilden.

Dazu gehören unter anderem Aspekte menschlicher Grenzerfahrung (z.B. schwerwiegende Krankheiten oder Behinderungen), eindeutige religiöse Symbole, Feiertage und Personen (z.B. Kreuz, Bibel, Koran oder kirchliche Würdenträger) sowie aktuelle politische Aspekte (z.B. Demonstrationen oder Krieg). Einzelpersonen, die zum Thema gehören und handlungsbezogen auf der Bühne nicht diskriminierend agieren, sind erlaubt.

 

5.6 Disziplin V – Kostüme, Requisiten und Accessoires

Beim Schautanz dürfen keine Gardeuniformen getragen werden, wenn nicht vom Thema erfordert. Ansonsten ist die Kostümgestaltung beliebig, sie darf jedoch nicht gegen Anstand und gute Sitten verstoßen.  
Kleidungsstücke dürfen nur ausgezogen und nicht angezogen werden. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Punktabzug.

Requisiten und Accessoires dürfen dem Kostüm entsprechend eingesetzt werden. Erlaubt sind alle Gegenstände, die von den Aktiven ohne Fremdhilfe zum Beginn des Tanzes auf die Bühne gebracht werden. Die mitgebrachten Gegenstände dürfen weder betanzt noch begangen werden. Kostümteile und Requisiten dürfen nicht von der Bühne geworfen werden.


5.7 Disziplin V – Musik

Der Schautanz kann jegliche Musik zum Inhalt haben.

 

5.8  Disziplin V – Ausführung

Der Schautanz ist ein geschlossener Tanz, bei dem alle von Anfang bis Ende sichtbar in Bewegung bleiben müssen. Zudem ist der Schautanz auf der Bühne zu beginnen. Tanzeinlagen vor oder neben der Bühne oder auf der Bühnentreppe sind untersagt. Bei Meldung zum Turnier ist jeweils das Thema anzugeben. Nur Meldungen mit Themenangaben kommen zur Auslosung.

Gesellschaftsformationstänze sind nicht erlaubt.

 

5.9 Verboten sind bei allen Disziplinen
a) Lichteffekte, die das Bühnenlicht verändern
b) Gefährliche Würfe, bei denen sich die Partner vollkommen voneinander lösen
c) Aufmarsch nach Tonträgermusik (ausgenommen Schautanz)

5.10 Zeitdauer der Tänze in allen Disziplinen
Alle Tänze dürfen die Zeitdauer von 5 Minuten nicht überschreiten. Werten und Zeitdauer beginnen, wenn der erste Mitwirkende die Bühne betritt, und enden nach Ablauf der Musik. Die Zeit zwischen Grundstellung und Beginn der Tonträgermusik wird nicht mitgerechnet.

 

 

 

 

 

 

5.11 Bewertet wird bei den Disziplinen I, II, III, IV mit folgenden Gewichtungen:


1. Aufmarsch                                                    5 Punkte
2. Grundstellung                                                           5 Punkte
3. Uniform                                                        10 Punkte
4. Ausstrahlung                                                10 Punkte
5. Schrittvielfalt                                                10 Punkte
6. Schwierigkeitsgrad                                       10 Punkte
7. Darstellung der Disziplin                               15 Punkte
8. Exaktheit und Ausführung                           15 Punkte
9. Choreografie                                                20 Punkte
(Musik 5 Punkte, Tanz 15 Punkte)

5.12 Bewertet wird bei der Disziplin V mit folgenden Gewichtungen

(ab 2013/2014):


1. Thematik                                                      10 Punkte
2. Kostüm                                                         10 Punkte
3. Kreativität                                                     15 Punkte
4. Schritt- und Bewegungsvielfalt                                15 Punkte
5. Präsentation                                                 15 Punkte
6. Ausführung                                                   15 Punkte
7. Choreographie                                                         20 Punkte

(Musik 5 Punkte, Tanz 15 Punkte)
 

Danke, für

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© Jörg Opper