Karnevalvereine wollen eine zusätzliche Tanzsportgruppe gründen!?
Nachfolgend einige Handreichungen!!!
zuständigen Stadt-/Kreissportbund erfragt werden, nach welchem
1. Zunächst sollte in der Hauptversammlung des Karnevalvereins ein Grundsatz-
beschluss gefasst werden, der wie folgt aussehen könnte:
„Die Mitglieder der Hauptversammlung vom (Datum) befürworten die Gründung
eines Sportvereines mit dem Namen: (Namensnennung)“.
Damit hat das/der Präsidium/Vorstand den Auftrag erhalten.
2. Die Satzung der Karnevalgesellschaft sollte nachfolgende Formulierungen haben:
2.1 Zweck
„... und der Förderung des karnevalistischen Tanzsportes.“
2.2 Beiträge
„... Der Vorstand kann in besonderen Fällen Beiträge und Umlagen ganz oder
teilweise erlassen und stunden.“
2.3 Aufgaben des Vorstandes
„... Befreiung und Stundung von Beiträgen und Umlagen.“
1. Die Satzung könnte wie in der Anlage 1 dargestellt, abgefasst werden.
2. Der LandesSportBund Niedersachsen fordert in seiner Aufnahmeordnung im § 3
bestimmte zu erfüllende Kriterien. Bitte besonders auf den Punkt der Anfallberech-
tigung achten. Die Aufnahmeordnung des LSB ist als Anlage 2 beigefügt.
3. Mit dem Satzungsentwurf zum zuständigen Finanzamt gehen und fragen, ob alles
in Ordnung ist.
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Zum Beitritt in den Sportbereichen sind bei nachfolgenden Stellen Aufnahmeanträge
anzufordern:
1. Landesverband für karnevalistischen
Tanzsport in Niedersachsen e.V.
- Geschäftsstelle -
Sandgrubenweg 115
38126 Braunschweig
2. LandesSportBund Niedersachsen e.V.
-Vereinsservice-
Ferdinand-Wilhelm-Fricke Weg 10
30169 Hannover
1. Schriftlich die 7 volljährigen Personen mit Tagesordnung zur Gründungsversamm-lung einladen. Die Einladung erfolgt durch eine Privatperson; nicht Karnevalverein!
Die 7 Gründungsmitglieder sollten auch Mitglieder des neuen Vereins sein.
2. Zum Schluss der Gründungsversammlung ist das Protokoll zu genehmigen. Daher
ist es sinnvoll, den Ablauf vorher genau zu planen.
Man kann (sollte) das Protokoll vorher schreiben und dann danach verfahren!!!
Ein Protokollmuster ist als Anlage 3 beigefügt.
3. Es sollten 6 Satzungen und Gründungsprotokolle im Original unterschrieben werden.
Diese werden wie folgt benötigt:
1 Stck. Eigener Verein
1 Stck. Finanzamt
1 Stck. Kreis-/Stadtsportbund
1 Stck. LandesSportBund Niedersachsen e.V.
1 Stck. Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in Niedersachsen e.V.
1 Stck. Amtsgericht – Vereinsregister (über Rechtsanwalt und Notar)
Vorläufigen und befristeten Freistellungsbescheid beantragen
Beim zuständigen Finanzamt
„Vorläufiger und befristeter Freistellungsbescheid“
beantragen. Muster des Anschreibens siehe Anlage 4.
Dem Antrag sind eine Satzung und ein Gründungsprotokoll beizufügen.
Den Freistellungsbescheid erhält man in der Regel innerhalb von 14 Tagen. Durch das
Vorsprechen ist man ja schon bekannt!
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Eintragung des neuen Vereins in das Vereinsregister beantragen
Beim Rechtsanwalt und Notar die Satzung, das Gründungsprotokoll und den vorläufigen
Freistellungsbescheid vorlegen.
Gemeinsamer Termin des geschäftsführenden Vorstandes (Vorsitzender, stellvertreten- der Vorsitzender und Schatzmeister) zu Unterschriften.
Es entstehen nachfolgende Kosten: ca. 19,00 € beim Rechtsanwalt und Notar
Nach der Eintragung können der § 1 und die Schlussbestimmung wie in der Anlage 5
aufgezeigt, abgefasst werden.
Verteilung der Satzung an alle Mitglieder!
Aufnahmeantrag in den Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in Nieder-
sachsen e.V.
Mit Beitrittserklärung, Satzung und Gründungsprotokoll die Aufnahme beantragen.
Nach Vorlage der Unterlagen erfolgt ein Beschluss des Vorstandes über die Aufnahme.
Der Jahresbeitrag beträgt zu Zeit 15,00 €.
Aufnahme in den LandesSportBund Niedersachsen e.V.
Der Antrag an den LandesSportBund Niedersachsen ist über den zuständigen Stadt-/
Kreissportbund zu stellen.
Dem Antrag sind beizufügen: Gründungsprotokoll (2fach)
Satzung (2fach)
Vorläufiger und befristeter Freistellungsbescheid
Vereinsdatenbogen
Bestandserhebungsbogen
Man erhält eine Bestätigung und muss eine Erklärung über die noch „fehlenden Unterla-gen“ unterschrieben zurücksenden.
Nach Vorlage dieser Erklärung ist ein Beschluss des Präsidiums über die Aufnahme
als ordentliches Mitglied erforderlich. Es dauert in der Regel einige Zeit!
Die Jahresbeiträge betragen ab 01.01.2008:
LSB + Stadt-/Kreissportbund
Kinder bis 14 Jahre 1,30 € + )
Jugendliche (15-18 Jahre) 2,30 € + ) Müssen erfragt werden!
Erwachsene 3,30 € + )
Die Rechnung über die Mitgliedsbeiträge werden vom zuständigen Stadt-/Kreissport-
bund erstellt.
Viel Spaß!!!
Es ist eine recht umfangreiche Arbeit, die einige Monate in Anspruch nimmt!!!
Wenn Hilfen oder Unterstützung benötigt wird, dann stehen die Vorstandsmitglieder
des Landesverbandes für karnevalistischen Tanzsport in Niedersachsen e.V. (Anlage 6)
gerne zur Verfügung.
gez. Jörg Opper
Vorsitzender
Stand: Mai 2013
Danke, für